Beitrag von Wolfgang Scheffler
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Alle in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe sollen parallel auch von je 200 gelosten BürgerInnen im Rahmen von Bürgergutachten beraten werden. Die Ergebnisse werden jeweils vor der Abstimmung zu den Entwürfen öffentlich bekannt gegeben.
Jedes Jahr werden so 24.000 geloste Bürgerinnen und Bürger, im Rahmen von 120 Bürgergutachten, ganz direkt an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligt.
Dies wird einen enorm positiven Einfluss auf unsere Gesellschaft haben:
Bürgergutachten werden in der Bundesrepublik Deutschland seit 47 Jahren angewandt. Sie sind oft wissenschaftlich begleitet worden und so in ihrer Wirkung gründlich erforscht. Die Erfahrung zeigt, dass die Ergebnisse von Bürgergutachten einen starken Blick auf das Allgemeinwohl haben. Das heißt, die gemeinsam formulierten Aussagen der gelosten und mit fachlichem Hintergrund versorgten BürgerInnen bieten ein genaues Bild für das, was die Gesellschaft für das Allgemeinwohl am förderlichsten hält und auch in der Umsetzung zu akzeptieren bereit ist.
Als Methode, um mit den Bürgern gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten, bietet sich insbesondere der Ansatz ‚Bürgergutachten mit Planungszellen‘ von Prof. Peter C. Dienel an. Er hatte schon in den 70er Jahren überlegt, wie BürgerInnen über das mitentscheiden können, was sie selbst betrifft. Seitdem wurde die Methode schon mehrfach sehr erfolgreich durchgeführt. Der Ansatz ermöglicht, dass ganz verschiedene Menschen aus verschiedenen Blasen zusammenkommen und trotz aller Unterschiede einen Konsens finden, wo sie normalerweise nur ihre Eigeninteressen verfolgt hätten, und dabei völlig zerstritten wären.
Ein Bürgergutachten dauert vier Tage. Innerhalb dieser Zeit erleben die teilnehmenden BürgerInnen einen Querschnitt der Gesellschaft. Ihre Haltung zur Gesellschaft ändert sich. Es wird dann „ihre“ Gesellschaft, nicht mehr „die“ Gesellschaft, sie erleben sich als ein Teil davon. Durch die häufige Anwendung kann sich dieses Andere Gefühl nach und nach in der ganzen Gesellschaft etablieren und einen neuen Politikstil des Miteinander erzeugen.
Ein positiver Nebeneffekt: Mit entsprechender Moderation ist keiner überfordert, keiner ist ausgeschlossen, keiner wird übergangen, alle werden gehört. Status, Geld und Position spielen keine Rolle. Jede Fragestellung kann mit einem vernünftigen Aufwand zeitnah behandelt werden. Bürgergutachten mit Planungszellen sind eine in ihrem Ablauf sehr genau definierte Form von Bürgerräten.
Mit den Empfehlungen der Gutachten haben die Abgeordneten eine belastbare Grundlage, um tatsächlich als gewählte Vertreter des ganzen Volkes ( Artikel 38, Abs. 1, Grundgesetz) politische und regulatorische Ideen und Programme im Sinne des ganzen Volkes zu entwickeln.
Die Gesamtkosten dieses Verfahrens von ca 30 Millionen Euro pro Jahr (250.000,- Euro pro Bürgergutachten) sind im Vergleich zu den Gesamtkosten des Bundestages von ca. 1 Milliarde Euro pro Jahr sehr gut zu vertreten. Die Rechnung: 100% mehr Demokratie für 3% mehr Kosten!
Insgesamt geht es darum, die Herausforderungen dieser Zeit mit vielschichtigem Blickwinkel und der Lebenserfahrung aller Beteiligten zu meistern.
Unterschiedlichste Interessengruppen/Menschen werden zusammengebracht, wissenschaftliche Ergebnisse treffen auf menschliche Bedürfnisse, Zufunftsängste auf innovative Visionen. All dies arbeitet für die besten am Allgemeinwohl orientierten Lösungen.
Eine Lösung gegen Rechtsdruck, Politikverdrossenheit und Lähmung. So können wir als Gesellschaft zusammenwachsen, gefördert durch Dialog und einen bürgernahen bzw. bürgergestützen Politikstil.
Beispiele finden sie hier:
weitere Infos zu den Initiatoren: www.meetingdemocracy.net
Quelle zu den Kosten: Hans-Liudger DIenel (et al) (Hrsg.), Die Qualität von Bürgerbeteiligungsverfahren (2014), Seite 450u., "Durchschnittlich entstehen für Projekte bei 4 Planungszellen (100 Bürgergutachter/innen) Kosten von etwa 105.000 EUR."
23.06.2024
30.06.2024