Viele Menschen haben gute Erfahrungen mit natürlichen Heilverfahren gemacht. Besonders chronisch Kranke erleben täglich, dass die konventionelle Medizin häufig allein nicht hilft, sich ihre Lebensqualität mit zusätzlicher Inanspruchnahme von Verfahren der Naturmedizin aber deutlich verbessert. Momentan müssen diese Leistungen in der Regel selbst bezahlt werden, denn die gesetzlichen Krankenkassen erstatten meist nur einen Teil der Behandlungskosten, und dass auch nur auf freiwilliger Basis. Viele Patient*innen können sich das nicht leisten und müssen notgedrungen auf Verfahren der Naturmedizin verzichten.
Das Kampagnenbündnis ’weil’s hilft!‘ findet das ungerecht und möchte daran etwas ändern. Wir wollen
Naturmedizin und Schulmedizin rechtlich gleichstellen und erheben deshalb folgende
Forderungen:
- Die Kosten klassischer Naturheilverfahren (zum Beispiel nach Kneipp), der „besonderen Therapierichtungen“ (Phytotherapie, Anthroposophische Medizin, Homöopathie) sowie bewährter traditioneller Medizinsysteme wie z.B. der Chinesischen oder Ayurvedischen Medizin müssen durch die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden.
- Öffentliche Forschungsgelder müssen verstärkt auch zur Erforschung komplementärer und naturheilkundlicher Therapieverfahren bereitgestellt werden, zum Beispiel durch Gründung eines aus Bundesmitteln finanzierten unabhängigen Instituts zur Evaluation dieser Verfahren.
- Anerkannte Verfahren der Naturmedizin müssen systematisch und verbindlich sowie inhaltlich und qualitativ hochwertig Teil der Ausbildungsordnungen für alle Gesundheits- und Heilberufe sein.
Nicht gegen die Schulmedizin, sondern auf Augenhöhe mit ihr. Denn wir sind überzeugt: Die Zukunft gehört dem
Miteinander von Natur- und Schulmedizin. Patient*innen haben ein Recht auf eine moderne Medizin, die das Beste aus beiden Welten verbindet: High-Tech ebenso wie den reichhaltigen Schatz traditioneller Behandlungsformen.
Wer wir sind
Das Kampagnenbündnis:
’weil’s hilft!‘ wird getragen von den Gesundheits- und Patientenorganisationen: GESUNDHEIT AKTIV, KNEIPP-BUND, NATUR UND MEDIZIN, Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH), Patientenverband Hahnemannia und dem Europäische Naturheilbund e. V..
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Was bitte ist "als Homöopathie einordenbare Verfahren wie Kneipp'sche Wassertherapie (oder Impfung)"?
Und was meinen Sie mit "Aus Gründen der Gleichbehandlung sind dann Anthroposophie und klass. Homöopathie als wirkungsloser Aberglaube abzulehnen, ..."?
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Dazu:
1976 wurde das Arzneimittelrecht grundlegend reformiert. Ziel war die umfassende Verbesserung der Arzneimittelsicherheit. Durch das 1978 in Kraft getretene neue Arzneimittelgesetz wurde insbesondere ein Zulassungssystem eingeführt, das strenge Anforderungen an den Nachweis von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln stellt. Damit gab es erstmals ein bundeseinheitliches Verfahren zur Medikamentenkontrolle. Im Zusammenhang mit dieser grundlegenden Reformierung des Arzneimittelrechts wurden auch entsprechende Anforderungen an homöopathische Arzneimittel festgelegt. Für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, zu denen auch homöopathische Arzneimittel zählen, hieß es dazu im Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit vom 28.04.1976: „Bei der Neuordnung des Arzneimittelrechts ist der Ausschuß von der Tatsache ausgegangen, daß auf dem Gebiet der Arzneimitteltherapie mehrere Therapierichtungen nebeneinander bestehen, die
... von unterschiedlichen theoretischen Denkansätzen und wissenschaftlichen Methoden ausgehen.“ Insbesondere bei der Ausgestaltung der Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis habe man sich von der politischen Zielsetzung leiten lassen, „daß sich im Zulassungsbereich der in der Arzneimitteltherapie vorhandene Wissenschaftspluralismus deutlich widerspiegeln muss.“ Inkrafttreten des Gesetzes 1978: Monographien der Aufbereitungskommissionen als Grundlage der Neu- und Nachzulassungsverfahren Am 1. Januar 1978 trat das „Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts“ in Kraft. Dies hatte zur Folge, dass alle Präparate, die sich zu diesem Zeitpunkt im Handel befanden, ein Nachzulassungsverfahren durchlaufen mussten. Damit war eine Überprüfung ihrer Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität nach den Vorschriften des neuen Arzneimittelgesetzes verbunden. Als Grundlage für diese Bewertung dienten sogenannte Aufbereitungsmonographien, die von entsprechenden Aufbereitungskommissionen erstellt
wurden. In diesen Monographien wurde das vorhandene wissenschaftliche Erkenntnismaterial zu Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel systematisch erfasst und bewertet.
bfarm.de
... "fallen nunmal durch"?
wir brauchen die besten medizinischen lösungen für jeden individuellen fall/menschen. das dumme konkurrenzdenken hilft dem kranken menschen nicht. schulmedizin und naturheilmedizin haben ihren wert und berechtigung und sollen gefördert werden zum wohl des menschen. derzeit werden aus macht- und finanziellen interessen fast ausschliesslich schulmedizinische techniken und medikamente gefördert. leider.
das muss sich ändern.
Mir ist meine Wahlfreiheit wichtig.
Seit Jahren bezahlen wir für eine medizinische Institution die wir nicht befürworten noch benutzen, da sie uns mehr Schade anrichtet als gutes tut. Trotzdem danke ich für Krankenhäuser wegen Notfall Situationen. Aber seit über 50 Jahren habe ich dank Homöopathie und anthroposophischen Medizin meine körperlichen Zustand so stabil halten können, dass ich noch am Leben bin, was sonst nicht der Fall wäre.
BRAVO!!! Annelies Sysmans vzw Saluto-Genese be