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Beitrag von Thomas Gretscher

Sie sind vom 15.04 - 15.05. eingeladen, in Gesprächskreisen Feedback zu den eingereichten Themen zu geben, um sie zu verbessern. Dabei stehen konstruktive Kritik und Optimierung im Fokus.

Vorhandene Gesprächskreise finden Sie unter dem Themenvorschlagstext. Gibt es noch keinen, können Sie in der rechten Seitenspalte den ersten Gesprächskreis eröffnen.
 
Immer mehr Menschen kommen zu der Überzeugung, dass unsere demokratisch verfasste Gesellschaft auf den Kopf gestellt wurde. Eine ausufernde Bürokratie, zunehmender Lobbyismus, gesellschaftliche Spaltung durch Scheinlösungen und politische Unberechenbarkeit bis hin zum Staatsversagen widersprechen der politischen Pflicht, dem Gemeinwohl zu dienen.
Zunehmend werden politische Entscheidungen hinter verschlossenen Türen von Ausschüssen ausgehandelt, nachdem die Vorlagen von der Exekutive, ebenfalls hinter verschlossenen Türen, formuliert wurden. Die parlamentarische Entscheidungsfindung steht oft unter Zeitdruck und die gewählten Volksvertreter unterliegen bei den Abstimmungen nicht nur ihrem Gewissen, sondern häufig auch einem kaum zu rechtfertigendem "Fraktionszwang". Das Regieren ähnelt eher einem Abarbeiten von Koalitionsverträgen. Abmachungen, die ohne das Zutun der Wählerinnen und Wähler dann wieder hinter verschlossenen Türen, wie auf einem Basar, von den Parteien ausgehandelt werden - unter kompletter Missachtung unseres Grundgesetzes, Artikel 20 Absatz 2, der bestimmt:"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Im Klartext bedeutet dieser zentrale demokratische Gedanke, dass der oberste Souverän im Hinblick auf wichtige politische Entscheidungen jederzeit das letzte Wort hat - und das Volk sich keineswegs einer Staatsgewalt unterwerfen muss, der es nicht zugestimmt hat.
Zu fordern ist also die ebenfalls verfassungsmäßig vorgesehene Umsetzung von Abstimmungen und Volksentscheidungen auf Bundesebene - mit der Möglichkeit, Entscheidungen und Gesetze zu erlassen oder zu widerrufen, so wie es auf Länderebene über Volksentscheide bereits möglich ist. Wer dem Volk diese Möglichkeit vorenthält, ungeachtet irgendwelcher Begründungen, missachtet in dieser Frage unsere freiheitlich demokratische Grundordnung.
Eine Beachtung des Artikel 20 hingegen und dessen konsequente Befolgung wäre der Schlüssel zur Lösung vieler anderer politischer Problemlösungen, da alle fragwürdigen Entscheidungen, ob bei Steuern oder innerer Sicherheit, beim Klimaschutz oder der Landesverteidigung, Gesundheits- oder Sozialpolitik usw. der Kontrolle durch den Souverän unterworfen wären. Das aber fürchten viele unserer derzeitigen Politiker wie der Teufel das Weihwasser, zugleich verhindern sie, dass unsere Demokratie vom Kopf wieder auf die Füße gestellt wird. Wer dem Souverän misstraut, kann keine Demokratie vertreten.

Gesprächskreise (3)

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6 kommentare
15.04.2024
Unbelegte Behauptungen mit Fakten untermauern
Ich verstehe den Frust, der hinter diesem Antrag steht. Und ich teile ihn durchaus. Aber: Ich finde in dem Text viele Stellen, die nicht mit Fakten untermaue...
D
Dom E.
1 kommentare
08.05.2024
Zustimmung und Erweiterungsvorschlag
Das eine Mehrheit in der Bevölkerung sich nicht mehr durch die regierenden Parteien (bereits seit vielen Jahren) repräsentiert fühlt, sieht man doch allein s...
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Stefan Andreas
0 kommentare
13.05.2024
Bitte an die verschiedenen Initaiativen, die Volksabstimmungen wollen...
Z.B. wie hier eingetragen: » https://abstimmung21-mitmachen.de/communities/100/topics/103 + .. Ein Bündeln der Initiativen für Volksabstimmungen+Bürgerräte, ...
F
fROYndlich