Schwerwiegende medizinische Behandlungsfehler haben oft verheerende Folgen für die Opfer und deren Angehörige. Und sie können
Existenzen finanziell ruinieren: Betroffene haben zwar grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, aber die Schädiger verweigern sich gewöhnlich einer Schadensregulierung und entziehen sich ihrer Verantwortung. Um ihren Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen, sind Betroffene dazu gezwungen, vor Gericht zu ziehen.
Opfer
medizinischer Behandlungsfehler brauchen dringend zeitnahe, einfache und angemessene Entschädigungen sowie wirksame Hilfen gegen Existenzbedrohungen. Deshalb fordern wir:
- eine Erleichterung der Beweislast für Patienten im Arzthaftungsrecht und
- einen außergerichtlichen Entschädigungsfonds.
Das aktuelle Arzthaftungsrecht ist unfair. Es lässt die Geschädigten im Stich, denn es bürdet ihnen den vollständigen und extrem schwierig zu führenden Nachweis des Schadens auf.
Die Geschädigten müssen zweifelsfrei beweisen, dass ein Fehler gemacht wurde und dass dieser Ursache des Schadens beim Patienten ist. Während die Beweislast also bei den Opfern liegt, liegen die
Beweismittel in der Regel in den Händen der Schädiger. Die Erfahrung zeigt, dass die Beweismittel häufig verschwinden, manipuliert oder nur unvollständig oder gar nicht ausgeliefert werden – denn es fehlt an effektiver Kontrolle. Damit ist von vornherein einer erfolgreichen Beweisführung der Boden entzogen. Die Folge: jahrelange, teure und
zermürbende Gerichtsprozesse mit geringen Erfolgsaussichten. Die Kläger können dieser unverschuldeten Ungleichheit in aller Regel nur mit enormem Eigenengagement und Durchhaltevermögen entgegentreten. Damit aber ist die überwältigende Mehrheit der Geschädigten aus finanziellen und mentalen Gründen überfordert. Wer über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, die für die Gerichtskosten aufkommt, für den ist der Weg zur Gerechtigkeit von vornherein verschlossen. Denn das Prozesskostenrisiko ist viel zu hoch.
Selbst in den äußerst seltenen Fällen eines Erfolgs sind die Schadensersatzsummen absurd gering. Sehr oft decken diese gerade einmal die Prozesskosten. Im ungünstigen Fall – beispielsweise bei einem Vergleich –
kann sich ein Prozess schnell zu einem finanziellen Verlust entwickeln, in dem die Prozesskosten absurderweise die Schadenskompensationssummen übersteigen.
Eine
Erleichterung der Beweislast, angelehnt an die Regelung der Arzthaftung wie in Österreich und der Schweiz, würde bewirken, dass die Hürden für das Einklagen von Schadensersatz niedriger sind, sich für die Betroffenen die Erfolgsaussichten erhöhen und die Kosten sinken.
Entschädigungsfonds: schnelle und unbürokratische Hilfe für Patienten
Auch bei erleichterter Beweislast gibt es Fälle, bei denen die Schuldfrage nicht abschließend zu klären ist. Dafür brauchen wir einen außergerichtlichen
Entschädigungsfonds wie in Österreich. Im Schadensfall soll dieser Fonds die Betroffenen unbürokratisch, zeitnah und in angemessener Höhe entschädigen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter -Patient im Mittelpunkt- e.V., aus Nürnberg
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Es ist überfällig, Behandlungsfehler einzugestehen und angemessen zu entschädigen. Ich propagiere keine amerikanischen Schmerzensgelder, aber angemessene Entschädigungen müssen zeitnah erfolgen. Oftmals ist die Existenz einer ganzen Familie bedroht! Das muss ohne lange Prozesse geschehen. Warum, so fragt man sich, stellen sich so wenige Mediziner ihrer Verantwortung? Sie üben ihren Beruf aus und hin und wieder passieren einfach Fehler wie in jedem anderen Beruf auch. Mediziner sind keine Halbgötter in weiß sondern auch nur Menschen. Wenn ohne großes Aufsehen reguliert würde, gäbe es auch keine Skandale darum. Es gibt Versicherungen. Will man die vor Leistungen schützen? Dann kann man auch gleich darauf verzichten!
Sie haben recht, aber leider sind es ja gerade immer wieder die Versicherungen, welche sich vor der Leistung drücken und Prozesse über Jahre ziehen. Da müsste man ansetzen.
Wie bei Verkehrsschäden sollte die Entschädigung von Menschen, die bei Behandlungen einen Schaden erleiden, selbstverständlich sein. Bisher müssen sich Geschädigte aber zusätzlich zum Schaden durch unwürdige, ewig lange Verfahren kämpfen.
Verdreifachung von Krankentagen, Verdreifachung von Notfalleinsätzen, hohe Übersterblichkeit!!!
Folgen von Symtomhascherei, Unfähigkeit zu Heilbehandlungen und dadurch Ärztehopping.
Unterlassene Hilfeleistung und schwere Körperverletzung durch Ärzte sind an der Tagesordnung.
In Zeiten wo F Diagnosen vergeben werden wie Kaugummis, gehört jede Behandlung auf den Prüfstand.
Was wäre Leistung ohne positives Ergebnis.
Jeder Schlosser, Friseur oder Reinigungskräfte werden am Ergebnis gemessen!!!
Nur bei Ärzten wird das nie hinterfragt.
Das ist ein verblüffend faktenfreier Beitrag. Mutig, einfach so drauflos zu schreiben und wild wirre Dinge zu behaupten
Längst nicht alles, was man für einen Behandlungsfehler hält, ist wirklich einer. Eine Erleichterung der Beweislast, vielleicht bis zur Beweislastumkehr, hat die Gefahr vieler falscher Entscheidungen.