Schwerwiegende medizinische Behandlungsfehler haben oft verheerende Folgen für die Opfer und deren Angehörige. Und sie können
Existenzen finanziell ruinieren: Betroffene haben zwar grundsätzlich Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, aber die Schädiger verweigern sich gewöhnlich einer Schadensregulierung und entziehen sich ihrer Verantwortung. Um ihren Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen, sind Betroffene dazu gezwungen, vor Gericht zu ziehen.
Opfer
medizinischer Behandlungsfehler brauchen dringend zeitnahe, einfache und angemessene Entschädigungen sowie wirksame Hilfen gegen Existenzbedrohungen. Deshalb fordern wir:
- eine Erleichterung der Beweislast für Patienten im Arzthaftungsrecht und
- einen außergerichtlichen Entschädigungsfonds.
Das aktuelle Arzthaftungsrecht ist unfair. Es lässt die Geschädigten im Stich, denn es bürdet ihnen den vollständigen und extrem schwierig zu führenden Nachweis des Schadens auf.
Die Geschädigten müssen zweifelsfrei beweisen, dass ein Fehler gemacht wurde und dass dieser Ursache des Schadens beim Patienten ist. Während die Beweislast also bei den Opfern liegt, liegen die
Beweismittel in der Regel in den Händen der Schädiger. Die Erfahrung zeigt, dass die Beweismittel häufig verschwinden, manipuliert oder nur unvollständig oder gar nicht ausgeliefert werden – denn es fehlt an effektiver Kontrolle. Damit ist von vornherein einer erfolgreichen Beweisführung der Boden entzogen. Die Folge: jahrelange, teure und
zermürbende Gerichtsprozesse mit geringen Erfolgsaussichten. Die Kläger können dieser unverschuldeten Ungleichheit in aller Regel nur mit enormem Eigenengagement und Durchhaltevermögen entgegentreten. Damit aber ist die überwältigende Mehrheit der Geschädigten aus finanziellen und mentalen Gründen überfordert. Wer über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, die für die Gerichtskosten aufkommt, für den ist der Weg zur Gerechtigkeit von vornherein verschlossen. Denn das Prozesskostenrisiko ist viel zu hoch.
Selbst in den äußerst seltenen Fällen eines Erfolgs sind die Schadensersatzsummen absurd gering. Sehr oft decken diese gerade einmal die Prozesskosten. Im ungünstigen Fall – beispielsweise bei einem Vergleich –
kann sich ein Prozess schnell zu einem finanziellen Verlust entwickeln, in dem die Prozesskosten absurderweise die Schadenskompensationssummen übersteigen.
Eine
Erleichterung der Beweislast, angelehnt an die Regelung der Arzthaftung wie in Österreich und der Schweiz, würde bewirken, dass die Hürden für das Einklagen von Schadensersatz niedriger sind, sich für die Betroffenen die Erfolgsaussichten erhöhen und die Kosten sinken.
Entschädigungsfonds: schnelle und unbürokratische Hilfe für Patienten
Auch bei erleichterter Beweislast gibt es Fälle, bei denen die Schuldfrage nicht abschließend zu klären ist. Dafür brauchen wir einen außergerichtlichen
Entschädigungsfonds wie in Österreich. Im Schadensfall soll dieser Fonds die Betroffenen unbürokratisch, zeitnah und in angemessener Höhe entschädigen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
Selbsthilfegemeinschaft Medizingeschädigter -Patient im Mittelpunkt- e.V., aus Nürnberg
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