Beitrag von DGHS e.V.
Sie sind vom 15.04 - 15.05. eingeladen, in Gesprächskreisen Feedback zu den eingereichten Themen zu geben, um sie zu verbessern. Dabei stehen konstruktive Kritik und Optimierung im Fokus.
Vorhandene Gesprächskreise finden Sie unter dem Themenvorschlagstext. Gibt es noch keinen, können Sie in der rechten Seitenspalte den ersten Gesprächskreis eröffnen.
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Ich sehe keine Notwendigkeit einer erneuten gesetzlichen Regelung - aber das ist meine persönliche Meinung.
In dem Antrag wäre aber ein Link auf das BVG-Urteil (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html), den Gesetzesantrag, um den es offenbar geht (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-883512) sowie die entsprechenden vorangegangenen Debatten im Bundestag (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/sterbehilfe-529962) hilfreich für die Meinungsbildung.
Der Titel "Freitodhilfe bedeutet Selbstbestimmung am Lebensende" trifft es nicht. Ebenso nicht der Text "Deshalb: JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB.
Ich habe es so verstanden, dass jeder (volljährige?) Mensch seit 2020 das Recht auf die Beendigung seines und ihres Lebens hat; dies kann durchaus vor dem Zeitpunkt gewünscht werden, der allgemein als Ende des Lebens begriffen wird.
Eine Umarbeitung des o.g. Vorschlagtextesextes escheint mir sehr wichtig!
Meines Erachtens ist das zum jetzigen Zeitpunkt die falsche Fragestellung. Es gilt in Deutschland immer noch "wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen". Menschen, die ökonomisch nicht (mehr) verwertbar sind, wird die Existenzberechtigung abgesprochen.
In dieser Situation ist eine wirklich freie Entscheidung zur Selbsttötung gar nicht denkbar.
Siehe dazu meinen Artikel "Besser selbstbestimmt leben als selbstbestimmt sterben" auf https://bge-rheinmain.org/besser-selbstbestimmt-leben-als-selbstbestimmt-sterben
Für mich ist dieses Thema eines der Wichtigsten. Beim Einlesen erfährt man übrigens auch ganz viel Tröstendes, weil man erkennt, wieviele Menschen sich da schon ganz viele Gedanken drüber gemacht haben und wieviel guter Wille hier auch am Streiten ist. Hier ist also der Weg schon längst ein Teil des Ziels – das ist sehr gut. Etwas ungünstig ist allerdings, dass so ein ernsthaftes und sensibles Thema wie dieses hier mit ideologischen Themen wie der Gender-Debatte konkurrieren muss. Wer ein Thema wie die Gender-Debatte unter die Top3-Themen hievt, der bzw. die ist von diesem Thema hier ja vielleicht einfach dermaßen ergriffen, dass er bzw. sie es gar nicht ertragen kann, sich damit zu befassen. So ist es ja fast immer bei Tabu-Themen. Sie bräuchten daher vielleicht eine gesonderte Challenge. Es ist jedenfalls eine tolle Sache, dass wir uns hier austauschen können und Themen nach vorne bringen können. Die Top3-Themenwahl ist aber vielleicht noch nicht der Weisheit letzter Schluss.
es ist sehr schade, dass ein so sinnvolles, wichtiges und aktuelles Thema wie "Korruption vs. Transparenz" hier in der Themenwahl keine entsprechende Würdigung findet. So zeigt es sich einmal mehr, dass selbst hier, in einer doch recht liberalen und aufgeklärten Gemeinschaft, wieder nur Schlagzeilen verfangen, mit denen leicht Nebenschauplätze eröffnet werden, um dem eigentlichen Lenkungscharakter dieser Initiative den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Ich will damit den anderen Themen gar nicht ihre Wichtigkeit absprechen, doch um in der Politik wirklich etwas bewegen zu können bedarf es einer Strategie der Prioritätensetzung. Denn wem ist damit geholfen, wenn wir von der Politik ein "Earth-Center for Future" oder die "Abkehr von der Sender-Sprache" einfordern, damit aber den Entscheidungsträger nur ein müdes Lächeln abringen? Dem gemeinen Volk werden dadurch nur Brosamen überlassen, wirkliche Veränderungen im Politikbetrieb brauchen sie aber mal wieder nicht diskutiert oder umsetzen.
Sollte hier ein Zeilenzähler als Schrittmacher fungieren , ist dies ein sehr schlechtes Zeichen für DEMOKRATISCHE Prägung ! Seis drum , ich fahre fort : weil das Vertrauen in die Handhabung von GESETZEN als Teil der ORDNUNG nicht noch weiter gefährdet werden darf .
Es ist durchaus rechtsfehlerhaft , wenn das Urteil aus 2020 nur als Arbeitsauftrag in den Raum gestellt wird , denn dieses enthält neben den zahlreichen Grundfixierungen auch eine klare und unmissverständliche Weisung an das Arzneimittelinstitut , der Folge zu leisten wesentliche Absicht war ! Der Missbrauch des unterlaufenen Weisungsrechtes aus dem Amt des BMG durch JENS SPAHN ist keine Rüge gefolgt - weder aus dem Kabinett noch aus dem BVerfG ! Dies sehe ich als ein Affront gegen das RECHT des VOLKES , dem zu folgen wir alle verpflichtet sind ! Die Sphäre der Schwerstkranken in ihrer Notdurft hätte ein getrenntes Verfahren bedingt - in dringender Eile ! Wo bleibt die Pflicht zu WÄGUNG und GEWICHTUNG !
Die augenblickliche Handhabung in der Regelung lebensendlicher Bürokratie zeigt ein erschreckend uninteressiertes Spektrum bürgernaher Lebensnähe ! , ein Makel , der konstitutionell durchaus seine Wurzeln in der indifferenten , teils auch sehr abschätzigen Wertschätzung der VERFASSUNGSORGANE zum STAATSBÜRGER - demTräger des STAATES und SOUVERÄN ! - findet . Dies als Vorwort soll das Gewicht betonen , mit dem die Forderung vorgetragen wird .
Vorher noch ein Wort zu den Bemühungen nach dem Urteil aus 2020 des Senates BVerfG / Prof. Dr. ANDREAS VOßKUHLE - Bemühungen , die NICHT zu erkennen gewesen wären - außer einiger weniger Wortmeldungen . Die Respektlosigkeit , mit der der BMG JENS SPAHN reagierte und dadurch auch seine ureigene Unfähigkeit zur Führung vom Ministerium und den unterstellten Behörden aus Gründen des Weisungsrechtes offenkundig mit der Bemerkung unterstrich , er " hätte Zeit ! " und sein immer wieder betontes Beharren auf religiös bedingtes SICH-VERWEIGERN !
Ich sehe eine (kriminelle) Missbrauchsgefahr bei der Legalisierung der Beauftragung von Freitodhelfern lange Zeit v o r dem Lebensende, z.B. durch gefälschte Dokumente. Wie soll ein raffiniert eingefädelter Mord vom Freitod unterschieden werden?