Legale Freitodhilfe: Kein neuer Verbotsparagraf 217 StGB! #Sterbehilfe

Vorschlagstext
Freitodhilfe bedeutet Selbstbestimmung am LebensendeDeshalb: JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB.
Viele Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt mit der Hilfe eines Dritten beenden wollen, stoßen bei der Suche nach freitodbegleitenden Ärzten auf Skepsis und Unwissenheit. Oftmals wird von einem juristischen Graubereich gesprochen. Dies ist falsch! Der vorhandene Rechtsrahmen reicht völlig aus, um Suizidhilfe (#Sterbehilfe) im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2020) sicherzustellen.
Wie das Bundesverfassungsgericht bekräftigte, hat jeder das Recht auf Beendigung seines Lebens mit freiwilliger Hilfe eines Dritten. Voraussetzung dafür: Die Freiverantwortlichkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches. Auch die Tatherrschaft liegt ausschließlich beim Sterbewilligen.
Begründung
Eine mögliche gesetzliche Regelung sollte daher – bei Wahrung der Gewissensfreiheit der Freitodbegleiter – vor allem die Selbstbestimmung der Freitodwilligen stärken. Nötig ist in diesem Zusammenhang eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.
Ziel muss es sein, harte Suizide zu verhindern und wohlerwogene Freitode zu ermöglichen. Daher lehnen wir jede Form der Einengung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils ab und appellieren an die Politik, diesem im Rahmen einer möglichen Gesetzgebung vollauf gerecht zu werden.
DGHS hat Forderungen für humane Suizidhilfe vorgestellt im Berliner Appell: https://www.dghs.de/fileadmin/content/07_presse/01_Presseerklaerungen/pdf/Berliner_Appell.pdf
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, DGHS aus Berlin.
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Es wäre wünschenwert, wenn ein Gesetz die testamentarische Aufnahme des Freitodwunsches festlegt, die dann auch notariell beglaubigt werden sollte, damit die freiwillige Entscheidung auch die Begleiter des Sterbewilligen vor Repressalien und Verleumdung schützt. Leider hat Deutschland hier noch eine Altlast aus der Zeit des Nationalsozialismus, andernfalls wäre eine solche Regelung leichter im Gesetz verankerbar.
Gemäß Leuten wie David Shapiro besteht eine gute Wahrscheinlichkeit, dass unsere Leben in noch nie dagewesener Weise gehörig verlängert werden (siehe z.B. https://youtu.be/5ZImuCe6P2E). Das hebt auf eine weitere Art hervor, dass es einem möglich sein sollte, selbst zu bestimmen, wann man genug gehabt hat, ohne dafür seine Medizin absetzen und belastende Krankheit eingehen zu müssen, die einen dann hinrafft. Wenn jemand z.B. nach 200 Jahren genug hat, sollte es keine praktischen unüberwindbaren Hürden und keine sozialen Darstellungen geben, dass diese Entscheidung irgendwie invalide wäre.
Es sollte jedem Menschen möglich sein auf eigenen Wunsch aus dem Leben zu scheiden, wenn er es nicht mehr als lebenswert erachtet. Humanes Sterben sollte ein Grundrecht sein und nicht verurteilt werden. Niemand anderes kann entscheiden, ob das Leben für die Person noch lebenswert ist. Das empfinde ich als anmaßend.
Nach dieser jahrelangen Verzögerung wäre es dringend nötig, damit endlich mal zu Potte zu kommen.
Ein sensibles aber auch sehr persönliches Thema- jeder Mensch sollte auch hier die Freiheit haben individuell und eigenständig zu entscheiden !
Der Staat soll ermöglichen und einen gesetzlichen Rahmen schaffen, aber nicht per se verbieten…
(…und die Kirchen haben mir hier nix zu sagen, auch dass muss jeder mit sich selbst ausmachen)
Der Titel "Freitodhilfe bedeutet Selbstbestimmung am Lebensende" trifft es nicht. Ebenso nicht der Text "Deshalb: JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB.
Ich habe es so verstanden, dass jeder (volljährige?) Mensch seit 2020 das Recht auf die Beendigung seines und ihres Lebens hat; dies kann durchaus vor dem Zeitpunkt gewünscht werden, der allgemein als Ende des Lebens begriffen wird.
Eine Umarbeitung des o.g. Vorschlagtextesextes escheint mir sehr wichtig!
ob selbst durchgeführter oder mit hilfe erfolgter suizid, die verantwortung trägt beim ersten fall der täter selbst, beim zweiten ist und bleibt sie unbekannt, da hilflose menschen durch medikamente in ihrer geistigen überlegung bereits manipulierbar sind und nur der/die betroffene letztendlich weiß, ob selbst gewollter oder von außen gesteuerter tod vorliegt, die folgen ihrer entscheidungen können menschen mit anbindung erahnen (deshalb werden diese auch kaum zur tat schreiten), alle anderen nur erfahren...solche themen ohne philosophie und anbindung nur zu diskutieren, lenken von wichtigeren themen, die in die tat umzusetzen wären, ab und ermöglichen mord durch manipulation
Ich sehe keine Notwendigkeit einer erneuten gesetzlichen Regelung - aber das ist meine persönliche Meinung.
In dem Antrag wäre aber ein Link auf das BVG-Urteil (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html), den Gesetzesantrag, um den es offenbar geht (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-883512) sowie die entsprechenden vorangegangenen Debatten im Bundestag (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/sterbehilfe-529962) hilfreich für die Meinungsbildung.