Beitrag von DGHS e.V.
Sie sind vom 15.04 - 15.05. eingeladen, in Gesprächskreisen Feedback zu den eingereichten Themen zu geben, um sie zu verbessern. Dabei stehen konstruktive Kritik und Optimierung im Fokus.
Vorhandene Gesprächskreise finden Sie unter dem Themenvorschlagstext. Gibt es noch keinen, können Sie in der rechten Seitenspalte den ersten Gesprächskreis eröffnen.
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Es wäre wünschenwert, wenn ein Gesetz die testamentarische Aufnahme des Freitodwunsches festlegt, die dann auch notariell beglaubigt werden sollte, damit die freiwillige Entscheidung auch die Begleiter des Sterbewilligen vor Repressalien und Verleumdung schützt. Leider hat Deutschland hier noch eine Altlast aus der Zeit des Nationalsozialismus, andernfalls wäre eine solche Regelung leichter im Gesetz verankerbar.
Es sollte jedem Menschen möglich sein auf eigenen Wunsch aus dem Leben zu scheiden, wenn er es nicht mehr als lebenswert erachtet. Humanes Sterben sollte ein Grundrecht sein und nicht verurteilt werden. Niemand anderes kann entscheiden, ob das Leben für die Person noch lebenswert ist. Das empfinde ich als anmaßend.
Nach dieser jahrelangen Verzögerung wäre es dringend nötig, damit endlich mal zu Potte zu kommen.
Dieses Thema sollte endlich aus der Tabuzone heraus und in einen gesellschaftlichen Diskurs! Es gibt viel mehr Menschen als man glaubt, die sich gedanklich damit beschäftigen, aber nicht darüber sprechen.
Ein sensibles aber auch sehr persönliches Thema- jeder Mensch sollte auch hier die Freiheit haben individuell und eigenständig zu entscheiden !
Der Staat soll ermöglichen und einen gesetzlichen Rahmen schaffen, aber nicht per se verbieten…
(…und die Kirchen haben mir hier nix zu sagen, auch dass muss jeder mit sich selbst ausmachen)
Für alle, die keinen Freitod wählen möchten ist der Ausbau einer guten Palliativversorgung überall in Deutschland wichtig, die man nicht monatelang suchen und dann warten muss!!
Zu der Aussage von BAJO33, (Testament) sollte zudem die Zurechnungsfähigkeit des Freitodwilligen bei Unterzeichnung geprüfte werden. Wie im Falle des Betreuungsrechts (Vormundschaft) oder Patientenverfügungen.
Zudem halte ich es auch für absolut wichtig das jeder Mensch für sich selbst entscheiden kann wie er oder sie gehen möchte.
Grundsätzlichkeiten bedürfen der gegenseitigen Mitteilsamkeit und Erörterung der unterschiedlichen An- und Einsichten . Zeilenzähler sind dazu nicht hilfreich und müssen vorher angezeigt werden .
Es fällt mir schwer , seitens der DEMOKRATISCHEN ORDNUNG unseres Gemeinwesens die Verantwortung für das schwindende Leben in Hände zu legen , die nicht GEFÜHL und TAKT der MITMENSCHLICHKEIT zeigen können !
Rainer H. Kühne aus Berlin
>>> AG Grundgesetz als Gesellschaftsvertrag <<<
ob selbst durchgeführter oder mit hilfe erfolgter suizid, die verantwortung trägt beim ersten fall der täter selbst, beim zweiten ist und bleibt sie unbekannt, da hilflose menschen durch medikamente in ihrer geistigen überlegung bereits manipulierbar sind und nur der/die betroffene letztendlich weiß, ob selbst gewollter oder von außen gesteuerter tod vorliegt, die folgen ihrer entscheidungen können menschen mit anbindung erahnen (deshalb werden diese auch kaum zur tat schreiten), alle anderen nur erfahren...solche themen ohne philosophie und anbindung nur zu diskutieren, lenken von wichtigeren themen, die in die tat umzusetzen wären, ab und ermöglichen mord durch manipulation