Legale Freitodhilfe: Kein neuer Verbotsparagraf 217 StGB! #Sterbehilfe

Vorschlagstext
Freitodhilfe bedeutet Selbstbestimmung am LebensendeDeshalb: JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB.
Viele Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt mit der Hilfe eines Dritten beenden wollen, stoßen bei der Suche nach freitodbegleitenden Ärzten auf Skepsis und Unwissenheit. Oftmals wird von einem juristischen Graubereich gesprochen. Dies ist falsch! Der vorhandene Rechtsrahmen reicht völlig aus, um Suizidhilfe (#Sterbehilfe) im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2020) sicherzustellen.
Wie das Bundesverfassungsgericht bekräftigte, hat jeder das Recht auf Beendigung seines Lebens mit freiwilliger Hilfe eines Dritten. Voraussetzung dafür: Die Freiverantwortlichkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches. Auch die Tatherrschaft liegt ausschließlich beim Sterbewilligen.
Begründung
Eine mögliche gesetzliche Regelung sollte daher – bei Wahrung der Gewissensfreiheit der Freitodbegleiter – vor allem die Selbstbestimmung der Freitodwilligen stärken. Nötig ist in diesem Zusammenhang eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.
Ziel muss es sein, harte Suizide zu verhindern und wohlerwogene Freitode zu ermöglichen. Daher lehnen wir jede Form der Einengung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils ab und appellieren an die Politik, diesem im Rahmen einer möglichen Gesetzgebung vollauf gerecht zu werden.
DGHS hat Forderungen für humane Suizidhilfe vorgestellt im Berliner Appell: https://www.dghs.de/fileadmin/content/07_presse/01_Presseerklaerungen/pdf/Berliner_Appell.pdf
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, DGHS aus Berlin.
Bitte machen Sie Ihre Freunde und Bekannten darauf aufmerksam. Dafür können Sie rechts auf “Teilen” gehen (per E-Mail, WhatsApp, Twitter etc.).
Freitag ist der letzte Tag! Bringen Sie Ihren Themenfavoriten “Legale Freitodhilfe: Kein neuer Verbotsparagraf 217 StGB! #Sterbehilfe” nach vorn!
2023-06-28
Helfen Sie! +++ Damit das Thema “Legale Freitodhilfe: Kein neuer Verbotsparagraf 217 StGB! #Sterbehilfe” auf den Stimmzettel für die zweite bundesweite Volksabstimmung im Herbst 2023 kommt, braucht es Ihre Unterstützung. +++ Empfehlen Sie das Thema doch auch Ihren Bekannten, Verwandten, Menschen in der Nachbarschaft und bei der Arbeit - in einer kurzen Mail oder per Messenger von der Themenwahl und verlinken Sie dabei auf das Thema! +++ Textvorschlag: Ich habe für das Thema “Legale Freitodhilfe: Kein neuer Verbotsparagraf 217 StGB! #Sterbehilfe“ bei ABSTIMMUNG21 unterschrieben, damit es auf den Stimmzettel für die zweite bundesweite Volksabstimmung im Herbst 2023 kommt. Dafür braucht es die Unterstützung von möglichst vielen Menschen. Ich wollte dich fragen, ob du auch mitmachst und den Themenvorschlag unterstützt. Freitag ist der letzte Tag. Hier kannst du mehr über das Thema und die Themenwahl erfahren: https://abstimmung21-mitmachen.de/proposals/26-legale-freitodhilfe-kein-neuer-verbotsparagraf-217-stgb-sterbehilfe +++ ABSTIMMUNG21 ist themenneutral. Wir informieren alle Unterzeichnenden bei allen Themen. +++
Es wäre wünschenwert, wenn ein Gesetz die testamentarische Aufnahme des Freitodwunsches festlegt, die dann auch notariell beglaubigt werden sollte, damit die freiwillige Entscheidung auch die Begleiter des Sterbewilligen vor Repressalien und Verleumdung schützt. Leider hat Deutschland hier noch eine Altlast aus der Zeit des Nationalsozialismus, andernfalls wäre eine solche Regelung leichter im Gesetz verankerbar.
Es sollte jedem Menschen möglich sein auf eigenen Wunsch aus dem Leben zu scheiden, wenn er es nicht mehr als lebenswert erachtet. Humanes Sterben sollte ein Grundrecht sein und nicht verurteilt werden. Niemand anderes kann entscheiden, ob das Leben für die Person noch lebenswert ist. Das empfinde ich als anmaßend.
Nach dieser jahrelangen Verzögerung wäre es dringend nötig, damit endlich mal zu Potte zu kommen.
Dieses Thema sollte endlich aus der Tabuzone heraus und in einen gesellschaftlichen Diskurs! Es gibt viel mehr Menschen als man glaubt, die sich gedanklich damit beschäftigen, aber nicht darüber sprechen.
Ein sensibles aber auch sehr persönliches Thema- jeder Mensch sollte auch hier die Freiheit haben individuell und eigenständig zu entscheiden !
Der Staat soll ermöglichen und einen gesetzlichen Rahmen schaffen, aber nicht per se verbieten…
(…und die Kirchen haben mir hier nix zu sagen, auch dass muss jeder mit sich selbst ausmachen)
Für alle, die keinen Freitod wählen möchten ist der Ausbau einer guten Palliativversorgung überall in Deutschland wichtig, die man nicht monatelang suchen und dann warten muss!!
Zu der Aussage von BAJO33, (Testament) sollte zudem die Zurechnungsfähigkeit des Freitodwilligen bei Unterzeichnung geprüfte werden. Wie im Falle des Betreuungsrechts (Vormundschaft) oder Patientenverfügungen.
Zudem halte ich es auch für absolut wichtig das jeder Mensch für sich selbst entscheiden kann wie er oder sie gehen möchte.
Grundsätzlichkeiten bedürfen der gegenseitigen Mitteilsamkeit und Erörterung der unterschiedlichen An- und Einsichten . Zeilenzähler sind dazu nicht hilfreich und müssen vorher angezeigt werden .
Es fällt mir schwer , seitens der DEMOKRATISCHEN ORDNUNG unseres Gemeinwesens die Verantwortung für das schwindende Leben in Hände zu legen , die nicht GEFÜHL und TAKT der MITMENSCHLICHKEIT zeigen können !
Rainer H. Kühne aus Berlin
>>> AG Grundgesetz als Gesellschaftsvertrag <<<
ob selbst durchgeführter oder mit hilfe erfolgter suizid, die verantwortung trägt beim ersten fall der täter selbst, beim zweiten ist und bleibt sie unbekannt, da hilflose menschen durch medikamente in ihrer geistigen überlegung bereits manipulierbar sind und nur der/die betroffene letztendlich weiß, ob selbst gewollter oder von außen gesteuerter tod vorliegt, die folgen ihrer entscheidungen können menschen mit anbindung erahnen (deshalb werden diese auch kaum zur tat schreiten), alle anderen nur erfahren...solche themen ohne philosophie und anbindung nur zu diskutieren, lenken von wichtigeren themen, die in die tat umzusetzen wären, ab und ermöglichen mord durch manipulation