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Beitrag von Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.

Sie sind eingeladen, in Gesprächskreisen Feedback zu den eingereichten Themen zu geben, um sie zu verbessern. Dabei stehen konstruktive Kritik und Optimierung im Fokus.

Vorhandene Gesprächskreise finden Sie unter dem Themenvorschlagstext. Gibt es noch keinen, können Sie in der rechten Seitenspalte den ersten Gesprächskreis eröffnen.
 
Um die innere Sicherheit zu verbessern und Straftaten zu vermeiden, muss das deutsche Waffengesetz vollständig überarbeitet werden. Denn es gehört nicht nur zu den schärfsten der Welt, sondern auch zu den unübersichtlichsten.

Unser heutiges Waffengesetz basiert auf dem „Gesetz über Schusswaffen und Munition“ von 1928. Das nutzten die Nationalsozialisten für das „Waffengesetz“ von 1938, um politische Gegner zu entwaffnen. 
[1] Auf dieser Grundlage entstand von 1972 bis 1976 das erste bundeseinheitliche Waffengesetz. Nachdem es 30 Jahre lang nahezu unverändert blieb, wurde es seit 2003 bereits viermal und in immer kürzer werdenden Intervallen novelliert bzw. verschärft. Transparenter und einfacher – wie immer wieder politisch gefordert[2] – wurde es dabei jedoch nie.
 
Der bestehende Rechtstext ist – selbst für Juristen – kaum noch lesbar. Es gibt Sachverhalte, die nur mit einer zweistelligen Anzahl an Fundstellen vollständig erfasst werden können. Insbesondere Sachbearbeiter in den zuständigen Waffenbehörden stehen vor der Herausforderung, das Gesetz so anwenden zu müssen, dass den Betroffenen kein Unrecht widerfährt. Das erschwert die Entwaffnung von Extremisten und reduziert die Sicherheit in Deutschland. Auslegungsspielräume und Anwendungsschwierigkeiten führen zu vermeidbaren Gerichtsverfahren und zu einer unnötigen Belastung der Justiz.

Eine vollständige Neufassung, in der gleiche Sachverhalte zusammengefasst und Verweise minimiert werden, erhöht die Sicherheit in Deutschland. Dabei sind Freiheitsrechte des Einzelnen zu beachten und Einschränkungen, die kein Mehr an Sicherheit bringen, zurücknehmen. Dazu ist eine Evaluierung aller gesetzlichen Regelungen anhand eindeutiger statistischer Zahlen zu Straftaten und Verstößen nötig. Dies setzt eine Verbesserung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) voraus, die aktuell nicht einmal zwischen legalen und illegalen Schusswaffen unterscheidet.[3] Nur so könnten Regelungen dahingehend beurteilt werden, ob sie die innere Sicherheit erhöhen oder durch bürokratische Belastung sogar verringern.

Der Fokus muss erstens auf der Entlastung von Vollzugsbehörden liegen. Durch klare Regelungen müssen insbesondere neue Sachbearbeiter bei geringerem Schulungsaufwand Zusammenhänge erfassen können. Dies ermöglicht einen schnellen und effektiven Vollzug und damit eine konsequente Entwaffnung von Gefährdern.

Zweitens ist der Kampf gegen illegale Waffen bzw. die illegale Verwendung von Waffen zu intensivieren. 2015 waren laut PKS 95,1% der sichergestellten Waffen illegal in Besitz.[4] Legalwaffenbesitzer dagegen stellen keine Gefahr dar, da sie beständig staatlich überprüft werden.
Das Gesetz ist so zu fassen, dass es im Grunde keiner Verwaltungsvorschriften[5] mehr bedarf. Denn diese entsprechen aufgrund der immer schnelleren Novellierungen in den vergangenen Jahren ohnehin regelmäßig nicht dem aktuellen Stand des Waffengesetzes[6] und sind damit keine geeignete Grundlage, um das Gesetz anzuwenden.
 

Benachrichtigungen von Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (1)

Nur noch zwei Tage!

04.06.2024

Hallo, lieber Unterstützer unseres Themenvorschlags!

Wir möchten uns bedanken, dass Du unser Thema „Vollständige Neufassung des Waffengesetzes zur Vermeidung von Straftaten“ auch so wichtig findest!

Derzeit hat unser Vorschlag leider nur etwas mehr als 1.000 Unterstützungen und liegt recht weit hinten, nachdem wir in den vergangenen Wochen immer unter den ersten 30 waren. Aber erst am 6. Juni um 23:59:59 entscheidet sich, welche 20 Themen es in die finale Runde schaffen. Darum unsere Bitte: 

Es wäre grandios, wenn Du unter Deinen Freunden, Freundinnen und Bekannten mindestens noch eine weitere Person persönlich aktivierst, unser Thema zu unterzeichnen. Und teile das Thema gerne in sozialen Netzwerken. Falls du Kontakt zu größeren Verteilern oder Netzwerken hast, umso besser. Wenn viele mitmachen, kann daraus ein richtiger Schub werden. 

Bitte verwende diesen Link, um auf das Thema aufmerksam zu machen: https://abstimmung21-mitmachen.de/proposals/233-vollstandige-neufassung-des-waffengesetzes-zur-vermeidung-von-straftaten

Wir würden uns freuen, wenn Du mithilfst, unsere Initiative groß zu machen, damit unser Anliegen Gehör findet.

Liebe Grüße!
Dein Team vom VDB!
 

Gesprächskreise (4)

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38 kommentare
08.05.2024
Waffenlobby fordert Lockerung des Waffengesetzes
Sorry, jetzt fühle ich mich aber veralbert. Morgen kommt der Verband der Schnapsbrenner und fordert Abschaffung der Promillegrenze.
C
Charly
24 kommentare
17.05.2024
Leicht verständlich ?!?
"§ 37e 2) Der Inhaber der Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 kann von einer Anzeige des Erwerbs nach § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder § 37d Absatz 1 Numm...
H
Holger Menges
1 kommentare
18.05.2024
Bin ebenfalls verwirrt
Wo darf ich noch rechtssicher ein Pfefferspray oder kleines Taschenmesser führen? Mittlerweile ist alles so dermaßen unübersichtlich. Selbst wenn man sich mi...
M
Matthias Werner
3 kommentare
17.05.2024
Faktenbasierte Diskussion
Es ist bemerkenswert, wie im benachbarten Gesprächskreis sofort versucht wurde, die einschlägigen Narrative zu besetzen. Wer den Themenvorschlag aufmerksam ...
M
mündiger_Bürger