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Beitrag von Markus Witt

Sie sind vom 15.04 - 15.05. eingeladen, in Gesprächskreisen Feedback zu den eingereichten Themen zu geben, um sie zu verbessern. Dabei stehen konstruktive Kritik und Optimierung im Fokus.

Vorhandene Gesprächskreise finden Sie unter dem Themenvorschlagstext. Gibt es noch keinen, können Sie in der rechten Seitenspalte den ersten Gesprächskreis eröffnen.
 
An allen Stellen wird Gleichberechtigung gefordert und gefördert. Nur in der Familie, da befinden sich Aufgabenteilung und Rollenmodelle eher wieder auf dem Rückzug in tradierte Rollen. Der Gesetzgeber muss endlich die Rahmenbedingungen schaffen, um gleichberechtigte Elternschaft zu unterstützen. Eltern sollen dabei aber nicht gezwungen werden, dies leben zu müssen. Individuelle Entscheidungen sollen weiterhin möglich sein.

Dies ist umso unverständlicher, als dass sowohl in der Bevölkerung als auch bei jungen Menschen, die die Familiengründung noch vor sich haben, ein großer Wunsch nach gleichberechtigter und gleichverantwortlicher Elternschaft besteht.

Um Hürden für gleichberechtigte Elternschaft abzubauen und diese zu fördern, wären folgende Maßnahmen notwendig:
  • Paritätische Aufteilung der Elternzeit: Die zwei „Vätermonate“ reichen nicht. In sämtlichen Forderungen von Praktikern und Wissenschaft (z.B. auch dem Gleichstellungsbericht der Bundesregierung) wird immer wieder gefordert, die Aufteilung der Elternzeit paritätischer auszugestalten. Die aktuelle Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag einen zusätzlichen Monat vorgenommen, diesen aber bereits wieder gestrichen.
    Hier muss ein konsequenter Schritt gegangen werden: 8 Monate Mama, 8 Monate Papa bei jeweils vollem Lohnausgleich (oder zumindest anteilig), der sich auch an Lohnentwicklung und Inflation anpasst. Wenn ein Elternteil „seine“ Elterngeldmonate auf den anderen überträgt, sollten dafür max. 50% des Elterngeldes gezahlt werden.
    Erforderlich ist hierzu die Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)
  • Leistungen für Kinder an beide Eltern auszahlen: Staatliche Leistungen wie Kindergeld oder zukünftige Kindergrundsicherung und weitere sollten von Anfang an zu gleichen Teilen an beide Eltern ausgezahlt werden. (Bundesgesetzliche Ebene https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/BJNR137800995.html Entwurf des Gesetzes zur Kindergrundsicherung noch in Abstimmung)
  • Doppelresidenz (Wechselmodell) als familienrechtliches Leitbild): Die gleichberechtigte Elternschaft sollte auch der Ausgangspunkt im Familienrecht sein. Das bisherige Konzept „einer betreut, einer zahlt“ ist überholt und steht einer gleichverantwortlichen Ausübung von Elternschaft entgegen. Entsprechende Änderungen im BGB §1626 ff
  • Unterhaltsrecht grundlegend reformieren: Das Unterhaltsrecht belohnt aktuell, wenn man sich überhaupt nicht um sein Kind kümmert. Hier braucht es einen Paradigmenwechsel. Gemeinsam wahrgenommene Elternschaft muss die Option sein, die beide Eltern auch finanziell motiviert. Entsprechende Änderungen im BGB §1601 ff
  • Gemeinsam getrennterziehend: bisher gibt es nach einer Trennung lediglich die aus dem Steuerrecht abgeleiteten Begriffe „Alleinerziehend“ und „Alleinstehend“. Sprache schafft Wahrnehmung, daher brauchen wir endlich auch einen Begriff, der auf die meisten getrennten Eltern zutrifft: „Getrennterziehend“ oder „gemeinsam erziehend“. Änderungen auf Bundesebene im §24b ESTG sowie in zahlreichen weiteren Rechtsvorschriften. Dieser Punkt würde in zahlreiche Gesetze, u.a. im Sozialrecht, Auswirkungen haben und dort abgebildet werden müssen. Die Differenzierung der Betreuungsformen wäre aber ein ganz wesentlicher Schritt, um die Bedarfe in den verschiedenen Betreuungskonstellationen sichtbar zu machen.

Gesprächskreise (1)

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0 kommentare
09.05.2024
Widerspruch?!
Zu Punkt 1: Sie schreiben: "Eltern sollen dabei aber nicht gezwungen werden, dies leben zu müssen. Individuelle Entscheidungen sollen weiterhin möglich ...
F
Flex