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Beitrag von Tobias René Keisers

Sie sind vom 15.04 - 15.05. eingeladen, in Gesprächskreisen Feedback zu den eingereichten Themen zu geben, um sie zu verbessern. Dabei stehen konstruktive Kritik und Optimierung im Fokus.

Vorhandene Gesprächskreise finden Sie unter dem Themenvorschlagstext. Gibt es noch keinen, können Sie in der rechten Seitenspalte den ersten Gesprächskreis eröffnen.
 
...weil Sterbehilfe Menschenrecht ist!
 

Professionelle PASSIVE Sterbehilfe ist in Deutschland seit 26.02.2020 endlich straffrei!

Das Bundesverfassungsgericht hat außerdem entschieden, dass Sterbehilfe ein MENSCHENRECHT ist und den §217 StGB für nichtig erklärt.

Und:

Der Deutsche Ärztetag hat das Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe aus der Berufsordnung gestrichen!

Das war der halbe Weg, den wir gehen müssen! Die zweite Hälfte kommt JETZT!

Menschen, die nicht mehr selbst in der Lage sind, die tödliche Medikation zu sich zu nehmen, brauchen weiterhin unsere Hilfe! Denn AKTIVE Sterbehilfe ist weiterhin in Deutschland verboten. So steht es im §216 StGB!

Ein MENSCHENRECHT aber darf NIEMALS mit Strafe belegt sein!

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Der Sterbewillige ist nicht mehr in der Lage, die tödliche Medizin selbst zu sich zu nehmen. Dieser Mensch kann zum Beispiel das Glas nicht mehr halten und eigenständig trinken. Selbst mit Strohhalm schafft dieser Mensch es nicht, die Mixtur anzusaugen.

Nach heutigem Recht dürfen und können Sie als Sterbebegleiter diesem Menschen NICHT helfen, weil Sie sich STRAFBAR machen würden!

Deshalb noch einmal: Ein MENSCHENRECHT aber darf NIEMALS mit Strafe belegt sein!

Was also wäre der nächste Weg? §216 muss ebenfallls aus unserem Strafgesetzbuch (StGB) gestrichen werden. Denn darin steht:

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 216 Tötung auf Verlangen

(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Und noch einmal, damit Sie es nicht vergessen: Sterbehilfe ist Menschenrecht und ein Menschenrecht darf niemals mit Strafe belegt sein!

Der nächste Schritt: Der amtierende Bundesgesundheitsminister (z.Z. Herr Lauterbach) muss seiner Behörde, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), erlauben, die Anträge von Menschen, die das notwendige Arzneimittel Natrium-Pentobarbital zum Sterben bestellen, auch zu bearbeiten und das Medikament auszuliefern. Es hilft niemanden, wenn mehrere Gesundheitsminister (Herr Gröhe, Herr Spahn, Herr Lauterbach) hier ein Verbot aussprechen, um das Menschenrecht der Sterbehilfe zu beschneiden und das Urteil des BVerfG zu beschneiden. Gegen Herrn Spahn wurde bereits deshalb eine Klage wegen Amtsmissbrauchs eingereicht.

Kurz: weg mit §216 StGB und Freigabe von Natrium-Pentobarbital!

Deshalb bitte ich Sie heute um Ihre Stimme!

Herzlichen Dank!
Tobias René Keisers

P.S. Ich selbst habe meine Oma leidend sterben sehen... sie lag in Windeln gewickelt 1 1/2 Jahre in einem Seniorenpflegeheim, ans Bett gefesselt und gedanklich irgendwo im 2. Weltkrieg unterwegs. Wir konnten Ihr lediglich die Magensonde ersparen. Dennoch hat es ewig lang gedauert, bis sie endlich erlöst wurde! Sowas darf sich NIE MEHR wiederholen!

~Foto von Pixabay