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Beitrag von Charlotte Schmitz

Sie sind vom 15.04 - 15.05. eingeladen, in Gesprächskreisen Feedback zu den eingereichten Themen zu geben, um sie zu verbessern. Dabei stehen konstruktive Kritik und Optimierung im Fokus.

Vorhandene Gesprächskreise finden Sie unter dem Themenvorschlagstext. Gibt es noch keinen, können Sie in der rechten Seitenspalte den ersten Gesprächskreis eröffnen.
 
Jeden zweiten bis dritten Tag wird eine Frau in Deutschland von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Jeden Tag gibt es einen versuchten Mord. Mehr als 157.550 Frauen wurden 2022 Opfer von Partnerschaftsgewalt.[1] Trotz der Gesetzesänderung im August 2023 bleibt die Rechtslage problematisch- Im deutschen Recht gibt es bisher keine juristische Definition der geschlechtsspezifischen Tötung einer Frau; der Begriff Femizid [2] wird im Gesetz bislang weder benannt noch definiert. Weiterhin fehlt zudem eine unabhängige Beobachtungsstelle.


Bis heute sind viele wichtige Punkte der Istanbul-Konvention noch immer nicht in deutsches Recht umgesetzt und es fehlt an Bewusstsein für diese Gewalt gegen Frauen. Die Konvention fordert ausdrücklich, dass Gewalt gegen Frauen unabhängig von der Art der Täter-Opfer-Beziehung zu ahnden ist und Gewalt gegen einen ehemaligen Partner*in sich strenger auf das Strafmaß auswirkt. [Art. 43 und 46a, 3] Der Bundesgerichtshof entscheidet also in direktem Widerspruch dazu.

Konkrete Forderungen sind also:
- Ausnahmslose Umsetzung der Istanbul-Konvention
- Juristische Definition und Anerkennung des Begriffs 'Femizid'
- Eine unabhängige Beobachtungsstelle, die alle Fälle von Femiziden in Deutschland erfasst, untersucht und Maßnahmen zur Prävention erarbeitet



Quellen
[1] https://www.deutschlandfunk.de/gewalt-frauen-femizide-100.html
[2] WHO-Definition zu Femiziden: https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/77421/WHO_RHR_12.38_eng.pdf;jsessionid=D217B9DFEAC081B2176EC325AF72B692?sequence=1
[3] Istanbul-Konvention: https://rm.coe.int/1680462535

FOTO: Links Unten Göttingen

Gesprächskreise (2)

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