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Beitrag von Spachtholz Cornelia

Sie sind vom 15.04 - 15.05. eingeladen, in Gesprächskreisen Feedback zu den eingereichten Themen zu geben, um sie zu verbessern. Dabei stehen konstruktive Kritik und Optimierung im Fokus.

Vorhandene Gesprächskreise finden Sie unter dem Themenvorschlagstext. Gibt es noch keinen, können Sie in der rechten Seitenspalte den ersten Gesprächskreis eröffnen.
 

Kündigungsschutz während der Schwangerschaft sowie mindestens 28 Tage bezahlte Freistellung ab Geburt für werdende Väter und Co-Elternteile!

Ausgangslage

In Deutschland sind die Regelungen zum Elternschutz derzeit bereits durch das sogenannte Mutterschutzgesetz sowie durch das Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetz geregelt.

Doch gibt es hierbei zahlreiche gravierende Lücken, die diese Einreichung ändern möchte:

Selbstständige werdende Mütter sowie Sternenmütter (Mütter mit Fehlgeburten oder auch Totgeburten) erhalten trotz erfolgreicher öffentlicher Petitionen (1) (2) bisher noch immer keinen grundsätzlichen Schutz in Form von beruflicher und finanzieller Entlastung.
Im Fall von Sternenmütter müssen diese, je nach SSW und Geburtsgewicht, unter Umständen am darauffolgenden Tag wieder arbeiten.
Im Fall von selbstständigen (werdenden) Mütter sind schwangerschaftsbedingte Ausfallzeiten, sowie die Zeit nach der Geburtm anders als bei abhängig Beschäftigten nicht ausreichend gesichert - weder zu den weiterhin bestehenden Betriebskosten noch zu notwendigen Einnahmen.
D.h. das Mutterschutzgesetz (3)  muss auch an diesen Stellen dringend weiter verbessert werden! 

Aber auch Väter sowie Co-Elternteile brauchen einen besseren Schutz: Sie brauchen einen gültigen Kündigungsschutz als werdende Eltern sowie eine bezahlte Arbeitsfreistellung ab Geburt. Deshalb brauchen wir ein Elternschutzgesetz!

Eine bezahlte Freistellung ab Geburt für Väter und Co-Elternteile von mindestens 10 Tagen  schreibt auch die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie(4) vor, die in Deutschland - Stand April 2024 - noch immer nicht umgesetzt ist, trotz eines EU-Strafverfahrens (5) und inzwischen auch einer Klage eines Vaters(6) gegen die BRD.
Eine Studie der OECD (7) zeigt sehr bildhaft auf, wie viel bezahlte Freistellung ab Geburt Väter im europäischen Ausland erhalten. So haben Väter in Spanien seit 2021 ebenso wie die Mütter einen Anspruch auf 16 Wochen vollbezahlten Vaterschaftsurlaub. Das Besondere daran: Der Vaterschaftsurlaub verfällt, wenn er nicht in Anspruch genommen wird. Das ZIel der spanischen Regierung ist, dass Eltern sich von Anfang an gleichberechtigt um die Familienalltagsarbeit kümmern.(8) 

Firmen wie Henkel und Novartis haben zudem aus eigener Initiative heraus deutlich großzügigere Regelungen für die bezahlte Freistellung ab Geburt eingeführt. (9)(10)

Forderungen

Das von uns angestrebte Gesetz soll folgende zwei Kernpunkte beinhalten:

 
  1. Kündigungsschutz werdender Väter und Co-Elternteile ab der 12. Schwangerschaftswoche

 

Die Einführung eines Kündigungsschutzes für werdende Väter und Co-Elternteile spätestens ab der 12. Schwangerschaftswoche ist eine zentrale Forderung, die im Elternschutzgesetz verortet sein sollte. Das Elternschutzgesetz sollte steuerfinanziert sein, anstelle umlagenfinanziert wie das  Mutterschutzgesetz. (8)

 
  1. 28 Tage bezahlte Arbeitsfreistellung ab Geburt für Väter und Co-Elternteile

 

Wir fordern die Einführung einer voll bezahlten Freistellung von mindestens 28 Tagen für Väter und Co-Elternteile, die direkt nach der Geburt eines Kindes in Anspruch genommen werden muss. Diese Arbeitsfreistellung bekommen die Eltern zusätzlich zu den bereits bestehenden Leistungen.

 

Was würde sich ändern, wenn die Initiative angenommen wird?

  • Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung des zweiten Elternteils: Die Anwesenheit und Beteiligung beider Elternteile in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt ist entscheidend für die Entwicklung einer starken Bindung zwischen Eltern und Kindern.

  • Entlastung der Mütter im Wochenbett: Die Mütter benötigen ausreichend Zeit zur Erholung und Genesung nach der Geburt. Eine längere Freistellung für beide Elternteile unterstützt die Mütter in dieser wichtigen Phasen

  • Abbau geschlechtsspezifischer Unterschiede in der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit: Die Einführung von Kündigungsschutz und Vaterschaftsurlaub (bezahlte Freistellung ab Geburt) fördert eine gerechtere Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern von Anfang an und trägt zur Gleichstellung bei.

  • Finanzielle Absicherung der Familie durch Kündigungsschutz: Der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft gibt werdenden Eltern die nötige Sicherheit, um ihre Familie angemessen zu versorgen und für das Wohl ihres Kindes zu sorgen.

  • Risikoneuverteilung der Arbeitgeber: Die Einführung dieser Maßnahmen fordert eine gerechtere Verteilung von Verantwortlichkeiten und Risiken zwischen Arbeitgebern und Eltern. Die Einführung eines erhöhten Kündigungsschutzes für Männer während der Schwangerschaft reduziert u.a. die Diskriminierung von Frauen im Bewerbungsgespräch und fördert den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz.

  • Die Alltagsverantwortung beider Elternteile in den verschiedenen Zyklus-Phasen der Familiengründung (Bereitschaft der Familiengründung, Schwangerschaft, Geburt, Wochen nach der Geburt) ist von Anfang an gleichwertig verteilt.

  • Die aufgeführten Forderungen sind ein Anreiz, dass auch Väter und Co-Elternteile mehr Elternzeit in Anspruch nehmen. Das kann sich positiv auf die gleichwertige Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in der Familienbiografie auswirken.

Wir appellieren an Sie, diese dringend benötigten Maßnahmen zu unterstützen und ein Elternschutzgesetz zu verabschieden, das die Rechte, Bedarfe und Interessen aller Eltern und Kinder von Anfang an gleichwertig schützt und fördert.

Wir haben für den Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) unsere seit 10 Jahren bestehende Forderung nach einem Elternschutzgesetz mit Kündigungsschutz und bezahlter Freistellung jeweils als Petition sowohl bei Change.org als auch beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht.
Den Text für beide ursprünglichen Petitionseinreichungen haben Michelle Franco und Cornelia Spachtholz zusammen für den Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) abgestimmt.

Change.Org hat schon über 20.000 Unterschriften generiert - aber der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Petition abgelehnt mit unter anderem der Begründung, dass Väter bereits genügend über das Bundeselternzeit und -elterngeldgesetz abgesichert seien.
Und das vor dem Hintergrund der aktuellen Veränderungen zum Basiselterngeld und der Nicht-Mehr-Möglichkeit mehr als einen Monat Elternzeit parallel zu nehmen. Unglaublich!

Bitte helfen Sie uns und allen zukünftigen Vätern und Eltern mit ihren Kindern, das diese Abstimmung erfolgreich wird! Wir brauchen dringend ein Elternschutzgesetz, gerne steuerfinanziert!
Danke!

Ich freue mich auf Ihre Anregungen, Ergänzungen, konstruktive Kritik und hoffentlich Unterstützung!
 

Quellen:

1. Petition Mutterschutz für Selbstständige
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2022/_05/_06/Petition_133680.html

2. Petition gestaffelter Mutterschutz
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2022/_07/_15/Petition_136221.nc.html

3. Mutterschutzgesetz (MuSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/

4. EU-Vereinbarkeitsrichtlinie
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/work-life-balance/

5. EU-Vertragsverletzungsverfahren
https://germany.representation.ec.europa.eu/news/vertragsverletzungsverfahren-gegen-deutschland-wegen-mangelnder-umsetzung-der-regeln-zu-2022-09-21_de

6. Klage eines Vaters gegen Deutschland wegen fehlender Vaterschaftsfreistellung
https://www.spiegel.de/karriere/vaterschaftsurlaub-mann-aus-hessen-verklagt-staat-auf-10-tage-sonderurlaub-fuer-vaeter-a-0a227aaf-387b-4c18-b232-abc044a8e61f

7. OECD Ländervergleich
https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2023/heft/9/beitrag/familienpolitische-trends-in-den-oecd-laendern.html

Webseite der Wirtschaftswoche. Verfügbar unter: https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/zehn-tage-frei-fuer-vaeter-vaterschaftsurlaub-welche-laender-am-grosszuegigsten-sind/28570198.html

8. Webseite von Statista. Verfügbar unter: https://de.statista.com/infografik/24835/anteil-der-vaeter-in-deutschland-die-elterngeld-beziehen/#:~:text=Wie%20aktuelle%20Daten%20des%20Statistischen,bei%2050%20Prozent%20erreicht%20sein

9. 
Webseite der FAZ. Verfügbar unter: https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/buero-co/elternzeit-dax-konzern-henkel-stockt-das-elterngeld-auf-19454557.html#:~:text=Der%20Konsumg%C3%BCterkonzern%20Henkel%20f%C3%BChrt%20eine,auf%20das%20urspr%C3%BCngliche%20Gehalt%20aufstockt.

10. Webseite von Novartis. Verfügbar unter: https://www.novartis.com/at-de/stories/mehr-familienfreundlichkeit-und-gleichberechtigung-bei-novartis-mit-14-wochen-bezahlter-elternzeit-fuer-alle-mitarbeitenden#:~:text=Wir-,Mehr%20Familienfreundlichkeit%20und%20Gleichberechtigung%20bei%20Novartis%20mit,bezahlter%20Elternzeit%20f%C3%BCr%20alle%20Mitarbeitenden&text=Ab%20J%C3%A4nner%202021%20bietet%20Novartis,Adoption%2FAufnahme%20in%20Pflege%20beginnt.



Webseite des Familienportals. Verfügbar unter: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz

Mutterschaftsgeld. Siehe Webseite des BMFSFJ. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/mutterschaftsleistungen-im-ueberblick-73754

Elterngeld. Siehe Webseite des BMFSFJ. Verfügbar unter:  https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752

Webseite von Statista. Verfügbar unter: https://de.statista.com/infografik/24835/anteil-der-vaeter-in-deutschland-die-elterngeld-beziehen/#:~:text=Wie%20aktuelle%20Daten%20des%20Statistischen,bei%2050%20Prozent%20erreicht%20sein.

Webseite des Familienportals. Verfügbar unter: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz

Webseite von Statista. Verfügbar unter: https://de.statista.com/infografik/24835/anteil-der-vaeter-in-deutschland-die-elterngeld-beziehen/#:~:text=Wie%20aktuelle%20Daten%20des%20Statistischen,bei%2050%20Prozent%20erreicht%20sein.

 

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1 kommentare
15.04.2024
Anregungen, Ergänzungen und konstruktive Kritik sind sehr willkommen.
Liebe Leser*in und bei Abstimmung 21 Engagierte, ich freue mich über Deine Anregungen, Ergänzungen und konstruktive Kritik....und hoffe auf Deine Unterstütz...
S
Spachtholz Cornelia