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Dieses Thema gab es schon 2023

Hier der Vorschlag von 2023 Ausgangslage: In Deutschland haben alle Wahlberechtigten bei der Bundestagswahl zwei Stimmen – eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man eine Person, die den eigenen Wahlkreis im Bundestag vertritt. Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei und entscheidet damit über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag, also wie viele Sitze jede Partei bekommt. Nur Parteien mit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen ziehen in den Bundestag ein. Wer eine Partei wählt, die diese Fünf-Prozent-Hürde (sogenannte Sperrklausel) nicht schafft, hat mit seiner Zweitstimme keinen Einfluss auf die Sitzverteilung. 2021 waren das etwa vier Millionen Stimmen (8,6 %). Die Initiative schlägt vor, das Wahlrecht um eine Ersatzstimme zu erweitern. Was würde sich ändern, wenn die Initiative angenommen wird? Wählende haben nach wie vor eine Erst- und Zweitstimme. Mit der Zweitstimme wird wie gewohnt die bevorzugte Partei angekreuzt. Neben der bevorzugten Partei kann nun auch eine Ersatzstimme für eine andere Partei abgegeben werden. Wer eine Ersatzstimme abgeben möchte, schreibt bei einer zweiten Partei die Ziffer “2” in den Kreis, wo normalerweise das Wahlkreuz gesetzt wird. Das geschieht alles auf demselben Stimmzettel. Die Ersatzstimme wird wirksam, wenn die eigentlich gewählte Partei die Fünf-Prozent-Hürde nicht überspringt. Bei der Sitzverteilung im Bundestag wird die Ersatzstimme dann für die zweite gewählte Partei gewertet. von Initiativ-Team: Mehr Demokratie e.V. Landesverband Baden-Württemberg (Sarah Händel), Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Volt Deutschland (Partei), Piratenpartei Deutschland

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