Zurück zu Vorschlags-Community § 218 und 218a StGB streichen: Selbstbestimmung über den eigenen Körper

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Wie sieht es mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes aus?

"Dieses Gesetz widerspricht dem Grundgesetz und den Prinzipien der Gleichberechtigung und des Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit." Hanebüchen! im Gegenteil. Es schützt unseren Nachwuchs. Wenn eine Schwangerschaft nicht erwünscht ist, gibt es genug Mittel um ihr vorzubeugen ohne ein menschliches Leben auszulöschen. Und Verantwortung übernehmen ist keine Einschränkung der Selbstbestimmung sondern gehört zum Leben jedes mündigen Menschen. Auch dem von Frauen. Angenommen bis kurz vor der Geburt abzutreiben wäre legal... Warum nicht auch bis kurz danach? Warum der Frau nicht nach der Geburt noch 15 min. Bedenkzeit geben, ob sie das Kind vielleicht doch nicht will? Warum nicht ein Jahr? Ab wann sprecht ihr dem kleinen Menschen seine Rechte denn zu?

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