In diesem Gesprächskreis kommentieren
Jeder Kommentar ist wertvoll, fördert die Diskussion und damit den Erkenntnisgewinn. Bitte beachten Sie unsere Netiquette.
Trotz der grundsätzlichen Streichung des § 218 soll der im Abs. 2 formulierte Straftatbestand erhalten bleiben. Die §§ 218a, b, c sollen ersatzlos gestrichen werden, ebenso § 219b. Daraus folgt, dass § 219 neu gefasst werden muss. Das Beratungsangebot soll nicht das ungeborene Leben in den Mittelpunkt stellen, sondern die Frau in einem belastenden Konflikt unterstützen, beraten, informieren, so dass sie selbstbestimmt ihre eigene Entscheidung treffen kann.
Absolut! Denn sogar tote Menschen haven mehr Recht über ihre eigenen Organe als lebendige Frauen, die der Benutzung ihrer Organe durch dritte NICHT zugestimmt haben oder ihre Zustimmung - wie bei jedem anderen medizinischen Verfahren - jederzeit zurückziehen können. Niemand außer der schwangeren Person und dem medizinischen Personal, dass bereit ist sie medizinisch zu unterstützen, sollte involviert sein müssen (jedoch auf Wunsch involviert sein können).
Mediziner dürfen nicht um ihre Zulassung bangen müssen so wie bei absolut alle anderen ordentlich durchgeführten medizinischen Prozeduren. Und Kostendeckung muss gewährleistet sein.
Niemand macht diesen Horror durch, wenn sie in der Lage gewesen wären es zu vermeiden. Und keine Person, die Missbrauch erlebt hat, sollte erklären müssen, warum die Schwangerschaft ungewollt ist. Sie ist ungewollt. Punkt.
Ernsthaft?! Eine Frau, die über ihren eigenen Körper bestimmt, begeht eine Straftat? Gilt das auch für den "Verursacher" der Schwangerschaft?