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Beitrag von Spachtholz Cornelia

Sie sind eingeladen, in Gesprächskreisen Feedback zu den eingereichten Themen zu geben, um sie zu verbessern. Dabei stehen konstruktive Kritik und Optimierung im Fokus.

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Ganzheitlicher Opferschutz jetzt!

15. Mai 2024
Bürgerrechte Demokratie Familie Gesundheit Justiz Menschenrechte Steuern Wirtschaft
Vorschlag: Ganzheitlicher Opferschutz jetzt!

Ganzheitlicher Opferschutz jetzt!

Für die Etablierung ganzheitlicher Frauenzentren, ein Recht auf sofortige Reha & die Abschaffung des Verjährungspassus bei Gewalt gegen Frauen.

Ausgangslage

Bei allen Geschlechtern gibt es Gewalt. Allerdings ist laut aktueller Statistiken die heutige gesellschaftliche Realität, dass 80% der Gewalt von Männern ausgeht und 80% der Opfer Frauen sind. Jede dritte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben physische oder sexualisierte Gewalt, jede vierte Frau erlebt Gewalt durch ihren Partner oder Expartner und an jedem dritten Tag stirbt eine Frau durch diesen, sogenannte Femizide. Oftmals betrifft die Gewalt auch Frauen mit Kindern. Wirtschaftliche und emotionale Abhängigkeit machen die Situation noch komplexer, sodass die Dunkelziffer weitaus höher als das bereits dokumentierte Hellfeld ist.

Die gesellschaftlichen Folgekosten von häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Frauen belaufen sich für Deutschland laut EIGE (Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen) in 2021 auf ca. 53 Milliarden Euro, wir sprechen also von 154 Millionen Euro täglich. Diese Kosten entstehen im Gesundheitssystem, bei der Polizei und Justiz, Angebote des Hilfetelefons und auch durch Arbeitsausfall der Betroffenen, jedoch wird bisher ein noch immer zu geringer Teil für die staatliche Finanzierung von Unterstützungsangeboten, wie z.B. Fachberatungsstellen und Frauenhäuser, aufgewendet.

Nach einer akuten Gewalttat gibt es für Frauen keinerlei Gewährleistung für einen sicheren Schutzraum, geschweige denn einer, in dem ganzheitliche Aufklärung, Verarbeitung, medizinische Versorgung sowie alle notwendigen Hilfen bzw. Unterstützung koordiniert nach der widerfahrenen Gewalttat ermöglicht werden oder ein gesicherter Rehabilitationsplatz existiert.

Auch fehlt es an adäquaten Rechtsmitteln gegen die Täter, was viele Frauen in einer hilflosen Lage zurücklässt, die Gewalterfahrung zu einem privaten Problem macht und die Tabuisierung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen begünstigt, anstelle diese als gesamtgesellschaftliches Problem zu adressieren und gemeinsam endlich zu überwinden. Dadurch belasten die Folgekosten geschlechtsspezifischer Gewalt eher die von Gewalt betroffenen Frauen direkt und auch die Gesellschaft, anstelle die Verursacher, die Täter.

 

Hauptteil

Politische Forderungen

1. Bundesweite Implementierung von interdisziplinären Koordinierungsstellen

Die erste Forderung zielt auf die Schaffung bundesweiter multidisziplinärer Koordinierungsstellen für Frauen mit akuter Gewalterfahrung. Diese verbinden in enger Zusammenarbeit verschiedene Unterstützungsstrukturen aller relevanten Bereiche wie Psyche, Körper und Recht unter einem Dach. Sie stellen direkten Kontakt zu Ärztinnen, Sozialarbeiterinnen, Therapeutinnen und Juristinnen unter einem Dach her, wie ein Leitsystem durchs Haus und ermöglichen zusätzlich Hilfestellung bei allen anfallenden bürokratischen Fragen. Parallel sollen Beratungsstellen für frühzeitige Intervention etabliert werden, in welchen Gespräche und therapeutische Maßnahmen als präventive Maßnahmen angeboten werden. 

2. Rechtsanspruch auf Rehabilitation direkt nach der Gewalttat

Die zweite Forderung besteht darin, einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation (REHA) inkl. Kinderbetreuung unmittelbar nach einer erlebten Gewalttat zu etablieren. Dies soll betroffenen Frauen ermöglichen, sich schnell und unbürokratisch in einen dringend notwendigen Schutzraum zu begeben, in dem sie die notwendige psychische und physische Unterstützung für sich und ihre Familie erhalten.

3. Änderung der Verjährungsfristen bei häuslicher Gewalt

Die dritte Forderung betrifft die Verlängerung der Verjährungsfristen bei häuslicher Gewalt. Dadurch sollen betroffene Frauen mehr Zeit erhalten, sich nach einem für jede Frau angemessenen individuellen Heilungszeitraum rechtlich gegen ihre Peiniger zur Wehr zu setzen und Gerechtigkeit zu erlangen. Je nach Ausmaß der Straftat gelten unterschiedliche Verjährungsfristen, in den meisten Fällen würde die Verjährungsfrist drei Jahre betragen. Je nach Persönlichkeit, Schwere der Tat und Beziehung sowie Umstände im Kontext des Täters, dauert die Verarbeitung und Rehabilitation unterschiedlich lange, so dass drei Jahre Verjährungsfrist viel zu kurz greifen.  

4. Gewaltprävention & Kampagne

Die vierte Forderung ist eine breit angelegte gut durchdachte staatliche Aufklärungskampagne, welche für das Thema “Gewalt gegen Frauen” umfassend sensibilisiert, zur Enttabuisierung sowie zur  Ermutigung der von Gewalt betroffenen Frauen, ihr Schweigen zu brechen, sich an das Hilfe- und Unterstützungssystem zu wenden und notwendige rechtliche Schritte zu unternehmen,  beitragen soll. Auch soll hierbei über die in den Forderungen 1-3 erläuterten Neuerungen informiert werden. 

Istanbul-Konvention

Diese Forderungen stehen im Einklang mit den Grundsätzen der Istanbul-Konvention, die seit ihrer Ratifizierung im Jahre 2018 völkerrechtlich bindend Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung bei Gewalt gegen Frauen sowie Gleichstellung der Geschlechter in den Mittelpunkt stellt und von den Unterzeichnerstaaten verlangt, umfassende Maßnahmen hierfür zu ergreifen. 2017 ratifiziert und 2018 in Deutschland in Kraft getreten. 

 

Abschluss

 

Mit den Forderungen dieser Initiative würde sich die Situation für von Gewalt betroffene Frauen schnell und grundlegend ändern. Die Einrichtung von multi- und interdisziplinären Koordinierungsstellen würde den unkomplizierten und traumatasensiblen Zugang zu notwendigen medizinischen und therapeutischen Diensten ermöglichen und eine ganzheitliche, ineinander greifende Unterstützung gewährleisten.

Der Rechtsanspruch auf Rehabilitation würde einen dringend notwendigen sofortigen Schutzraum nach einer Gewalttat garantieren, der es den Betroffenen erlaubt, sich sowohl physisch als auch psychisch von ihren Erlebnissen zu erholen. Die Verlängerung der Verjährungsfristen würde den Frauen mehr Zeit und Raum geben, um im traumatagerechtem Tempo rechtliche Schritte einzuleiten und sich gegen ihre Misshandler zu wehren.

Diese Maßnahmen würden nicht nur den betroffenen Frauen direkt zu Gute kommen, sondern auch ein starkes gesellschaftliches Signal senden, dass Gewalt gegen Frauen nicht toleriert. Es wäre ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren und sicheren Gesellschaft für alle Frauen.

Danke für Deine Unterstützung
Cornelia Spachtholz, Initiatorin MeForHer.International



 

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